Bei der Einblasdämmung wird in vorher gebohrte Löcher der Fassade, Decke oder Boden der Dämmstoff in die Hohlräume  eingeblasen. Die Voraussetzung der Einblasdämmung ist dementsprechend ein bestehender Hohlraum zwischen zwei Wänden. Eine Ausnahme bildet  die Einblasdämmung von unbegehbaren Geschossdecken und Dachschrägen.

Einsatzgebiete

nachträgliche Kerndämmung (zweischaligem Mauerwerk)
Kriechböden, schwer zugängliche oder nicht begehbare Deckenkonstruktionen
Hohlräume in Kehlbalken, Decken und Dachschrägen

 

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